Einführung

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz)

Aus diesem ersten Artikel unserer Verfassung werden das Persönlichkeitsrecht und die Begründung für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeleitet. Hier heißt es: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird" (§1 Abs. 1 BDSG). Dieses Gesetz wurde am 25. Mai 2018 durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) abgelöst, der Schutzzweck bleibt allerdings bestehen. Artikel 1 Absatz 2 der Grundverordnung lautet: "Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten."

Datenschutz ist ein Thema, dass immer mehr in den Vordergrund rückt und jeden angeht. Jeder von uns ist "Betroffener", weil unsere Daten in einer Vielzahl von Stellen erhoben, gespeichert und genutzt (oftmals auch benutzt) werden. Das fängt bei den öffentlichen Einrichtungen, wie Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Rentenkasse, Sozialamt, Arbeitsamt, Polizei und Justiz an und geht weiter mit privaten Unternehmen allen voran Banken und Versicherungen aber auch Telekommunikationsanbieter, Telefonbuchverlage, Gasversorger, Wasserwerke, Rabattkartenanbieter, Ärzte, Krankenhäuser, Handwerker, KFZ Werkstätten und nicht zu vergessen Automobilclubs, unser Sportverein und und und.

Schon allein der Versuch aufzuschreiben wer alles Daten über uns gespeichert hat, ist ein schwieriges Unterfangen. Aber selbst wenn uns dies gelänge wissen wir in der Regel nicht welche Daten über uns gespeichert sind, ganz zu schweigen davon, was mit unseren persönlichen Daten passiert.

Auf der anderen Seite speichert jeder von uns auch selbst personenbezogene Daten. Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum unserer Freunde, Bekannten, Verwandten oder Arbeitskollegen. Die Anschrift und den Namen unseres Versicherungsmaklers, unseres Hausarztes und viele andere mehr. Im privaten Bereich unterliegt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten allerdings nicht den Regelungen des BDSG oder der DS-GVO, solange dies ausschließlich im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeit erfolgt.

Für alle anderen gilt die Datenschutz-Grundverordnung sowie in Ergänzung hierzu das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und die verschiedenen Landesdatenschutzgesetze mit allen Regeln und Vorschriften, die zu beachten und umzusetzen sind.




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