Unternehmensberatung Reiner Gosdzik
Glossar
Glossar
Automatisierte Verarbeitung
Lt. § 3 (2) BDSG ist dies die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personen-
bezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.
Besondere Arten personenbezogener Daten
Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische
Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische überzeugungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. (§ 3 Abs. 9 BDSG)
Betroffener
Ist eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person. Eine bestimmte
Person ist direkt mit ihrem Namen verknüpft, d. h. Informationen über eine
bestimmte Person sind direkt zuordenbar. Eine bestimmbare natürliche Person
ist nur mit einem bestimmten Zusatzwissen zu identifizieren. Beispielsweise
ist eine Kundennummer nur dann einem bestimmten Kunden zuzuordnen, wenn die
entsprechende Kundendatei zur Verfügung steht, aus der weitere Angaben zu der
Person zu entnehmen sind.
Cookies
sind kleine Textdateien, die von Betreibern von Web-Sites auf Ihrem Rechner
gespeichert werden. Eine Gefahr ist damit nicht verbunden, da keine ausführbaren
Programme darin enthalten sind. Allerdings ist es dem Betreiber einer Web-Site
dadurch möglich Ihr Surfverhalten zu erkennen und seine Homepage entsprechend
Ihrer Gewohnheiten anzupassen. Haben Sie auf einer solchen Homepage auch Ihren
Namen und andere persönliche Daten angegeben, dann sind Sie im Grunde jederzeit
identifizierbar.
Auf meiner Internet Präsenz werden keinerlei Cookies verwendet.
IP Adresse
Ist die Internet Protocol Adresse ohne die ein Datenaustausch zwischen mehreren
Computern nicht möglich wäre. Die Adresse wird durch vier Zahlenblocks á 3 Zahlen
gebildet die vom Schema etwa so aussieht: 123.456.789.012. Im Internet gibt es
feste IP Adressen und variable IP Adressen, die an den jeweiligen Computer bei
Bedarf z. B. durch Ihren Internet Provider vergeben werden.
Nicht öffentliche Stellen
sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen
des privaten Rechts (§ 3 (4) BDSG).
Personenenbezogene Daten
sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). (§ 3 (1) BDSG) Hierunter fallen
z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum einer Person. Eine Kunden- oder Sozialversicherungsnummer
ohne die Angabe des Namens einer Person, kann zumindest von der verarbeitenden Stelle
ohne große Schwierigkeiten wieder mit der Person in Verbindung gebracht werden und
damit ist die Person bestimmbar.
Verfahrensverzeichnis
Eine, dem Datenschutzbeauftragten von der verantwortlichen, Daten verarbeitenden
Stelle zur Verfügung zu stellende übersicht, mit den Angaben, die in § 4e BDSG
(Inhalt der Meldepflicht) aufgeführt sind. Das sind neben Name und Firma der
verantwortlichen Stelle auch die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten
Personen, die Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, die
betroffenen Personengruppen und die diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,
die möglichen Empfänger sowie die Regelfristen für die Löschung. Darüber hinaus
auch eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
(nach § 9 BDSG) zur Gewährleistung des Datenschutzes.
Vorabkontrolle
Ist die Prüfung eines automatisierten Verfahrens vor Beginn der Verarbeitung, d. h.
bevor das Verfahren erstmals zum Einsatz kommt. Die Vorabkontrolle ist immer dann
durchzuführen, wenn die automatisierte Verarbeitung besondere Risiken für die Rechte
und Freiheiten der Betroffenen aufweist (§ 4 d (5) BDSG).
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