Dieser Bereich befindet sich in Überarbeitung

Glossar

Automatisierte Verarbeitung

Lt. § 3 (2) BDSG ist dies die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personen- bezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.

Besondere Arten personenbezogener Daten

Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. (§ 3 Abs. 9 BDSG)

Betroffener

Ist eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person. Eine bestimmte Person ist direkt mit ihrem Namen verknüpft, d. h. Informationen über eine bestimmte Person sind direkt zuordenbar. Eine bestimmbare natürliche Person ist nur mit einem bestimmten Zusatzwissen zu identifizieren. Beispielsweise ist eine Kundennummer nur dann einem bestimmten Kunden zuzuordnen, wenn die entsprechende Kundendatei zur Verfügung steht, aus der weitere Angaben zu der Person zu entnehmen sind.

Cookies

sind kleine Textdateien, die von Betreibern von Web-Sites auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Eine Gefahr ist damit nicht verbunden, da keine ausführbaren Programme darin enthalten sind. Allerdings ist es dem Betreiber einer Web-Site dadurch möglich Ihr Surfverhalten zu erkennen und seine Homepage entsprechend Ihrer Gewohnheiten anzupassen. Haben Sie auf einer solchen Homepage auch Ihren Namen und andere persönliche Daten angegeben, dann sind Sie im Grunde jederzeit identifizierbar.
Auf meiner Internet Präsenz werden keinerlei Cookies verwendet.

IP Adresse

Ist die Internet Protocol Adresse ohne die ein Datenaustausch zwischen mehreren Computern nicht möglich wäre. Die Adresse wird durch vier Zahlenblocks á 3 Zahlen gebildet die vom Schema etwa so aussieht: 123.456.789.012. Im Internet gibt es feste IP Adressen und variable IP Adressen, die an den jeweiligen Computer bei Bedarf z. B. durch Ihren Internet Provider vergeben werden.

Nicht öffentliche Stellen

sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts (§ 3 (4) BDSG).

Personenenbezogene Daten

sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). (§ 3 (1) BDSG) Hierunter fallen z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum einer Person. Eine Kunden- oder Sozialversicherungsnummer ohne die Angabe des Namens einer Person, kann zumindest von der verarbeitenden Stelle ohne große Schwierigkeiten wieder mit der Person in Verbindung gebracht werden und damit ist die Person bestimmbar.

Verfahrensverzeichnis

Eine, dem Datenschutzbeauftragten von der verantwortlichen, Daten verarbeitenden Stelle zur Verfügung zu stellende übersicht, mit den Angaben, die in § 4e BDSG (Inhalt der Meldepflicht) aufgeführt sind. Das sind neben Name und Firma der verantwortlichen Stelle auch die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, die Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, die betroffenen Personengruppen und die diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, die möglichen Empfänger sowie die Regelfristen für die Löschung. Darüber hinaus auch eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (nach § 9 BDSG) zur Gewährleistung des Datenschutzes.

Vorabkontrolle

Ist die Prüfung eines automatisierten Verfahrens vor Beginn der Verarbeitung, d. h. bevor das Verfahren erstmals zum Einsatz kommt. Die Vorabkontrolle ist immer dann durchzuführen, wenn die automatisierte Verarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweist (§ 4 d (5) BDSG).




GDD Mitglied