Leistungen

Der Gesetzgeber belegt Sie mit einer Reihe von Auflagen im Rahmen der Datenschutzgesetze, die Sie nicht nur zu beachten, sondern auch umzusetzen haben. Als Unternehmensberater für Datenschutz und Datensicherheit kann ich Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen für Ihre betriebliche Datenschutzorganisation anbieten.

Unter Umständen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Dieser kann Sie bei der Erstellung einer "Verarbeitungsübersicht" unterstützen. Er soll bei der Einführung neuer Verfahren auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze hinwirken. Die Mitarbeiter sind auf den Datenschutz zu verpflichten und außerdem sind sie über die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu unterrichten. Bei Datenschutz Audits muss der betriebliche DSB die Umsetzung Ihrer Datenschutzorganisation überprüfen. Und um dies umzusetzen muss Ihr Datenschutzbeauftragter auch über die notwendige Fachkunde verfügen.




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