Unternehmensberatung Reiner Gosdzik
Leistungen
Leistungen
Der Gesetzgeber belegt Sie mit einer Reihe von Auflagen im Rahmen der
Datenschutzgesetze, die Sie nicht nur zu beachten, sondern auch umzusetzen
haben. Als Unternehmensberater für Datenschutz und Datensicherheit kann
ich Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen für Ihre betriebliche Datenschutzorganisation
anbieten.
Unter Umständen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Dieser kann
Sie bei der Erstellung einer "Verarbeitungsübersicht"
unterstützen. Er soll bei der Einführung neuer Verfahren auf die Einhaltung der
Datenschutzgesetze hinwirken. Die Mitarbeiter sind auf den Datenschutz zu verpflichten
und außerdem sind sie über die Einhaltung der
Datenschutzgesetze zu unterrichten. Bei Datenschutz Audits muss der betriebliche
DSB die Umsetzung Ihrer Datenschutzorganisation überprüfen. Und um dies umzusetzen
muss Ihr Datenschutzbeauftragter auch über die notwendige Fachkunde verfügen.
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