Unternehmensberatung Reiner Gosdzik
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Datenschutzbeauftragter
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Liegt Ihre Kerntätigkeit als verantwortliche Stelle oder als Auftragsverarbeiter in der Durchführung
von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche
regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen?
Beispiele hierfür sind Detekteien, Versicherungsunternehmen; Marketing mit ausgeprägten Kundenprofilen.
Als Kerntätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, die essentiell für die Erreichung der Ziele des Unternehmens sind.
Ja
Nein
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